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Corporate Governance

Grundsätze der UnternehmensführunG

Wir wollen unsere Überzeugungen und Ziele jederzeit offenlegen und eine weite Öffentlichkeit laufend über die Entwicklungen in unserem Tätigkeitsbereich informieren. Wir wollen enge, persönliche Beziehungen zu Behörden, zu öffentlichen und privaten Institutionen und zu den Medien pflegen, für eine Verbesserung der wichtigsten Rahmenbedingungen eintreten und uns für sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten der Freizeit einsetzen.

Jugendherberge Leissigen

Die Corporate Governance-Richtlinien der Schweizer Jugendherbergen bestehen aus den Statuten, dem Organisationsreglement (OGR), dem Code of Conduct (CoC) und dem Reglement der Mitarbeiter*innen-Kommission. Sie bilden die Basis für eine wirkungsvolle und effiziente Governance, die sich an den Vorgaben des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance orientiert.

Die Rechnungslegung erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes, Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Um die Übereinstimmung des Jahresabschlusses der Organisation mit den anzuwendenden Rechnungslegungsregeln und die Ordnungsmässigkeit der Berichterstattung zu gewährleisten, haben Vorstand und Management-Team interne Vorkehrungen getroffen. Es ist ein funktionierendes internes Kontrollsystem implementiert.

Vereinsorgane

Stand 1. April 2023

Delegierte

Die Mitglieder wählen 20–80 Delegierte auf vier Jahre. Die Befugnisse sind u.a. Änderung der Statuten, Genehmigung des Geschäftsberichtes, Entlastung der Organe, Wahl von Vorstand, Präsident und Revisionsstelle sowie Ernennung von Ehrenmitgliedern.

Gewählt bis 31. Dezember 2023

Avesani Giancarlo, Melano | Bianchin Patricia, Neuchâtel | Bollhalder Rolf, Teufen | Buschor Trudi, Moosseedorf | Fuchs Edwin, Zollikon | Fuchs Michel, Zollikon | Furger Christine, Arlesheim | Furrer Daniel, Luzern | Giacomazzi Gaia, Zürich | Gisler Alfred, Luzern | Graf Katarina, Chur | Gruber Veronika, Gelterkinden | Haag-Lochmann Helen, Hirzel | Haug-Kern Esther, Zürich | Haug Tobias, Zürich | Keller-Giovanon Helene, Ossingen | Koch Isabelle, Schaan | Lang Andrea, Zürich | Liechti Nina, Grosshöchstetten | Lutz Béatrice, Birsfelden | Meier Nicole, Zürich | Meyer Stefan, Arbon | Montandon Jonathan, Zürich | Mottier André, Ste-Croix | Müller Karin, Bonstetten | Müller Tim, Bonstetten | Palme Sabine, Zug | Ramsperger Rolf, Neuhausen am Rheinfall | Schoch-Sutter Carmen, Märstetten | Schwyter-Faist Yolanda, Zezikon | Senn Annemarie, Volketswil | Städler-Bischof Esther, Wattwil | Steiger Thomas, Muttenz | Steinmann Rolf, Cham | Störi Thomas, Muttenz | Straubhaar Sarah, Neuchâtel | Strehler René, Zürich | Strehler Tim, Zürich | Streuli Cornelia, Steinhausen | Surber Sébastien, Aadorf | Thut Tobias, Kriens | Uhlemann Luzia, Untervaz | Vogel Manon, Hinwil | Weber Guido, Bern | Weber Kathrin, Bischofszell | Zürcher Eva, Gonten

Vorstand

Der Vorstand ist das oberste Leitungsorgan und wird von der Delegiertenversammlung auf vier Jahre gewählt. Die Mitglieder können wiedergewählt werden, unterliegen jedoch einer Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren. Er besteht aus insgesamt mindestens 8 bis maximal 12 Mitgliedern. Er definiert die strategische Ausrichtung und überprüft die operative Umsetzung.

Abegg Thomas (seit 17.04.2010) | Denzler Corinne (seit 13.03.2015) | Gallo Mathias (seit 29.11.2019) | Juon Gian Marco (seit 06.03.2020) | Kulcsár Thomas (seit 06.04.2018) | Michel-Abegg Corinne (seit 27.11.2015) | Reutlinger Frank (seit 23.11.2018) | Schneuwly Yves (seit 23.09.2022) | Spiess Rahel (seit 11.06.2016) | Tauber Gomez Stephanie (seit 23.09.2022) | Wyss Andreas (seit 25.09.2021)

Präsidium

Reutlinger Frank, Präsident (seit 15.06.2019) | Denzler Corinne, Vizepräsidentin (seit 01.01.2016)

Gewählt bis 31. Dezember 2023

Audit Committee

Wyss Andreas, Vorsitzender | Kulcsár Thomas | Schneuwly Yves

Gewählt bis 31. Dezember 2023

Steering Committee

Reutlinger Frank, Vorsitzender | Abegg Thomas | Gallo Mathias | Juon Gian Marco | Spiess Rahel

Gewählt bis 31. Dezember 2023

Management-Team

Das Management-Team bildet die Geschäftsleitung der Schweizer Jugendherbergen. Die Mitglieder werden vom Vorstand ernannt. Die CEO steht dem Management-Team vor. Der Director Operation ist ihr Stellvertreter. Das Management-Team ist für die Umsetzung der vom Vorstand festgelegten ideellen und strategischen Ziele verantwortlich. Es definiert die operativen Ziele und kontrolliert deren Erreichung.

Bunte Janine, CEO, Vorsitzende des Management-Teams (seit 01.01.2019) | Estermann Philipp, Director Operation, Stv. CEO (seit 01.10.2020) | Leu Katharina, Director Sales (seit 24.06.2019) | Eisele André, Director Marketing & Communication (seit 01.09.2019) | Walter Laura, Director Finance & Controlling (seit 01.08.2021)

Mitarbeiter*innen-Kommission

Die Mitarbeiter*innen-Kommission vertritt die Interessen von sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem CEO und dem Vorstand.

Christen Nicole, Sales Manager (seit 01.11.2022) | Meier Daniel, Betriebsleiter Jugendherberge Stein am Rhein (bis 31.12.2022) | Kaufmann Dennis, Betriebsleiter Jugendherberge Baden (seit 01.01.2023) | Kirtskhalia Tatia, Revenue & Channel Managerin (bis 31.10.2022) | Wettstein Tobias, Betriebsleiter Jugendherberge Basel | Zürcher Ueli, Betriebsleiter Jugendherberge Interlaken (Präsident)

Gewählt bis 31. Dezember 2023

Revisionsstelle

Bommer + Partner Treuhand, Bern

Wird jährlich durch die Delegiertenversammlung gewählt.

Ehrenmitglieder

Kern Jack, Zürich | Kurmann Stephan, Hirzel | Lüdi Heinz, Effretikon | Müller Christoph, Fällanden | Wälle Robert, Luzern

Entschädigungen an Organe

Delegierte

Das Engagement als Delegierte der Schweizer Jugendherbergen erfolgt freiwillig und ehrenamtlich und wird nicht finanziell entschädigt. Daraus resultierende effektive Spesen werden vergütet.

Die Delegierten erhalten pro Jahr 21 Übernachtungsgutscheine zum kostenlosen Besuch in den durch den Verein Schweizer Jugendherbergen betriebenen Jugendherbergen.

Vorstand

Gestützt auf die Corporate Governance-Richtlinien für Nonprofit-Organisationen in der Schweiz, dem Swiss NPO-Code sowie weiteren einschlägigen Regulatorien erbringen die Mitglieder des Vorstandes ihre Leistungen freiwillig und ehrenamtlich. Die Arbeit des Vorstandes wird grundsätzlich nicht entschädigt. Daraus resultierende effektive Spesen werden vergütet. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Vorstandsmitglieder jährlich 42 Übernachtungsgutscheine zum kostenlosen Besuch in den eigenen Jugendherbergen. Leistet der Präsident oder ein Mitglied des Vorstandes innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 100 Stunden ehrenamtliche Arbeit, so besteht das Recht auf eine Entschädigung für jede weitere Stunde.

Im Jahr 2022 haben der Präsident und die Vorstandsmitglieder 643 Stunden (Vorjahr 809) Arbeit geleistet, davon 496 (Vorjahr 635) unentgeltlich.

Entschädigungen in Form von Honoraren und Spesen wurden in der Höhe von CHF 37’477 (Vorjahr 35’163) bezahlt. Davon entfallen CHF 22’677 auf den Präsidenten (Vorjahr CHF 22’963).

Revisionsstelle

2022 beträgt das Honorar zugunsten der Revisionsstelle CHF 38’075 (Vorjahr CHF 45’240).

Risikobeurteilung

Der Vorstand und die Geschäftsleitung haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr mit den Auswirkungen aufgrund des Konflikts in der Ukraine, der Energiemangellage und der generellen weltwirtschaftlichen Lage, inklusive der Inflation, auseinandergesetzt. Die Auswirkungen der Pandemie auf die Vermögens- und Finanzlage der Organisation sind nach wie vor ersichtlich, auch wenn sich die Kapitalsituation aufgrund des guten Jahresergebnisses stark verbessert hat und das Organisationskapital wieder im positiven Bereich liegt.

Aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (221.433) am 01.01.2023 hat das Management-Team entsprechende Prozesse eingeführt und Überprüfungen bei Lieferanten vorgenommen. Da kein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit festgestellt wurde, sind die Schweizer Jugendherbergen von Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten gemäss der Verordnung befreit.